Gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes für Raum und Landschaft gelten Arbeiten an Fassaden und Balkonen als freie Baumaßnahmen gemäß Art. 71 Abs. 1, sofern durch die Maßnahme keine Änderung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Farbe, Material und Form der Fassade bzw. der Balkone unverändert beibehalten werden.
Werden hingegen Farbe, Material oder Form der Fassade oder der Balkone geändert und dadurch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert, ist die Maßnahme genehmigungspflichtig. In diesem Fall muss bei der Gemeinde Gsies ein Antrag auf Baugenehmigung gemäß Art. 72 Abs. 1 eingereicht werden.
Es wird empfohlen, die geplanten Arbeiten vor Beginn mit dem Bauamt abzuklären, um die jeweils erforderliche Verfahrensart festzustellen.