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Mit dieser Erklärung bestätigt man, dass ein früher gemeldeter Grund für eine GIS-Steuervergünstigung nicht mehr besteht.
12.02.2025
Wenn sich die Wohnsituation geändert hat (z. B. die Dienstwohnung wird nicht mehr genutzt), muss man mit diesem Formular der Gemeinde mitteilen, dass der Grund für die Steuerermäßigung nicht mehr gültig ist.
Man muss genaue Angaben zu Person und Immobilie machen und versichern, dass alle Infos stimmen – bei Versand per Post oder E-Mail gehört eine Ausweiskopie dazu.
Das Formular muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich die Angaben nicht ändern.
Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 10:39 Uhr