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Dieses Formular bestätigt, dass bestimmte Wohnungen dauerhaft für den Gastgewerbebetrieb Kategorie A genutzt werden und daher anders besteuert werden können.
17.02.2025
Wer eine oder mehrere Wohnungen für touristische Vermietung nutzt (Kategorie A), kann dies der Gemeinde offiziell melden.
Dafür muss man persönliche Angaben, Daten der Unterkunft und die Adresse eintragen sowie die dauerhafte Nutzung für Gäste erklären.
Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres abgegeben werden, gilt auch für die folgenden Jahre und erfordert eventuell eine Ausweiskopie.
Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 10:45 Uhr