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Mit diesem Formular kann man den Wohnsitzwechsel aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Invalidität melden und weiterhin von Steuervergünstigungen profitieren.
12.02.2025
Wer wegen Pflege oder schwerer Behinderung umzieht, kann dies der Gemeinde offiziell mitteilen und trotzdem die Vorteile für die Hauptwohnung behalten.
Man muss erklären, dass die alte Wohnung nicht vermietet ist und dass man als pflegebedürftig oder mindestens zu 74 % behindert anerkannt ist (Nachweise beilegen!).
Das Formular muss jedes Jahr bis spätestens 30. Juni eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich die Situation nicht verändert.
Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 10:47 Uhr