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Mit diesem Formular bestätigt man, dass man einer verschwägerten Person eine Wohnung kostenlos überlassen hat – für eine korrekte GIS-Steuerberechnung.
12.02.2025
Wer einem verschwägerten Familienmitglied (z. B. Schwiegervater oder Schwiegertochter) eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann dies mit dem Formular offiziell erklären.
Man muss persönliche Daten, Angaben zur Immobilie und zum Verwandtschaftsverhältnis machen sowie angeben, ab wann die Wohnung genutzt wird oder ob das Nutzungsrecht widerrufen wurde.
Die Erklärung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich nichts ändert – auch ein Widerruf muss gemeldet werden.
Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 11:06 Uhr