Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Festlegung der Steuersätze und Freibeträge

Der Gemeinderat Gsies legt ab 01.01.2026 neue Steuersätze und Freibeträge für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) fest.

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Veröffentlichungsdatum

05.03.2026

Beschreibung

  • Der Gemeinderat legt mit Beschluss Nr. 4 vom 24.02.2026 die Steuersätze und Freibeträge ab 01.01.2026 fest
  • Der ordentliche Steuersatz in Höhe von 0,76 % gilt für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der GIS-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen Immobilien
  • Der Freibetrag für die Hauptwohnungen samt Zubehör gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, in geltender Fassung, wurde in Höhe von 541,41 Euro festgelegt. 
  • Bezüglich etwaiger Steuererleichterungen oder -erhöhungen wird auf den vorgenannten Beschluss sowie auf die Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) verwiesen, welche mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 3 vom 24.02.2026 genehmigt wurde

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Veröffentlichungsdatum

05.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 12.05.2026, 10:31 Uhr

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