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Dieses Dokument erklärt, wann man der Gemeinde Veränderungen bei Immobilien melden muss – zum Beispiel bei Eigentumswechsel oder geänderter Nutzung.
12.02.2025
Wenn sich etwas an deiner Immobilie ändert – wie Eigentum, Nutzung, Katasterdaten oder steuerliche Vorteile – musst du das der Gemeinde melden.
Dazu zählen auch Veränderungen wie Umbauten, neue Nutzungsrechte (z. B. Wohnrecht), oder wenn ein Grundstück zum Baugrund wird.
Du musst das nicht melden, wenn sich zum Beispiel nur der Steuerfreibetrag oder der Hebesatz durch einen Gemeindebeschluss verändert hat.
Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 11:20 Uhr