Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Die Verordnung der Gemeinde Gsies legt fest, welche gewerblichen Abfälle ähnlich wie Hausmüll behandelt werden dürfen und welche Regeln dafür gelten.

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Veröffentlichungsdatum

19.12.2023

Beschreibung

  • Wenn bestimmte Firmen oder Einrichtungen Abfälle produzieren, die dem Haushaltsmüll ähneln, dürfen diese ähnlich behandelt und gesammelt werden – aber nur bei klaren Bedingungen.
  • Die Abfälle müssen nicht gefährlich sein und können über Recyclinghöfe oder öffentliche Sammelsysteme entsorgt werden – zum Beispiel per Container oder Abholservice.
  • Es gibt genaue Listen mit erlaubten Abfallarten und Tätigkeiten sowie Vereinbarungen zur Sammlung auf Privatgrund – Verstöße oder falsche Entsorgung sind nicht erlaubt.

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Veröffentlichungsdatum

19.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 09:18 Uhr