Ausweitung der Nutzung des nationalen Meldeamtes der ansässigen Bevölkerung (nachfolgend auch nur ANPR) – Beitritt zum elektronisch geführten nationalen Standesamt (nachfolgend auch nur ANSC)

M1C1 Investition 1.4.4

Datum der Veröffentlichung: 23. Juli 2024

Beschreibung und Ziel

Das Projekt „Stärkung des Nationalen Melderegisters (ANPR)“, das in der Maßnahme 1.4.4 des PNRR genannt wird, sieht die Anpassung und Weiterentwicklung der technischen Merkmale der ANPR-Betriebsplattform für die Bereitstellung von Dienstleistungen vor, die den Gemeinden für die Nutzung des computergestützten Nationalen Archivs der Personenstandsregister (ANSC) zur Verfügung gestellt werden.

Details

Mission: M1 – Digitalisierung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Kultur und Tourismus

Komponente: M1C1 – Digitalisierung, Innovation und Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung

Investition: 1.4 – Digitale Dienste und digitale Bürgerdienste

Eingriff: 1.4.4 – Verstärkung der Einführung staatlicher Plattformen zur digitalen Identität (SPID, CIE) und des nationalen Meldeamts der ansässigen Bevölkerung (ANPR)

Inhaber: Ministerratspräsidium – Abteilung für den digitalen Übergang  

Ausführende Partei: Gemeinde Gsies

CUP: I51F24007580006

Finanzierter Betrag

3.928,40 €

Finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU

Zugang zur Finanzierung

Durch die Bewerbung an der Bekanntmachung Maßnahme 1.4.4 "Ausweitung der Nutzung des nationalen Meldeamtes der ansässigen Bevölkerung (ANPR) – Beitritt zum digitalen Standesamt (ANSC)"

Gemeinden Juli 2024 auf PA digitale 2026

Finanzierte Tätigkeiten

  • Die Dienste des Nationalen Melderegisters (ANPR) für die Nutzung des Nationalen Archivs der Personenstandsregister (ANSC) in Anspruch zu nehmen.

Projektfortschritt

Schlagen Sie in der Dokumentation nach, um sich über den Projektfortschritt und die Zielerreichung zu informieren.

Rechts- und Verwaltungsakte

Ausweitung der Nutzung des nationalen Meldeamtes der ansässigen Bevölkerung (nachfolgend auch nur ANPR) – Beitritt zum elektronisch geführten nationalen Standesamt (nachfolgend auch nur ANSC): Genehmigungsdekret

Ausweitung der Nutzung des nationalen Meldeamtes der ansässigen Bevölkerung (nachfolgend auch nur ANPR) – Beitritt zum elektronisch geführten nationalen Standesamt (nachfolgend auch nur ANSC): Ernennung des einzigen Projektverantwortlichen (EPV)

Ausweitung der Nutzung des ANPR – Beitritt zum elektronisch geführten nationalen Standesamt (ANSC): Auftrag als technologischer Vermittler für die Umsetzung der Dienstleistung bezüglich der Assistenz und Wartung der Software ASCOT PLUS

Ausweitung der Nutzung des nationalen Meldeamtes der ansässigen Bevölkerung – Beitritt zum elektronisch geführten nationalen Standesamt: Genehmigung der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung

Andere Anlagen

Ausweitung der Nutzung des nationalen Meldeamtes der ansässigen Bevölkerung (nachfolgend auch nur ANPR) – Beitritt zum elektronisch geführten nationalen Standesamt (nachfolgend auch nur ANSC): Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes

Ausweitung der Nutzung des nationalen Meldeamtes der ansässigen Bevölkerung – Beitritt zum elektronisch geführten nationalen Standesamt: Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung

Kontakt

Gemeinde Gsies
St. Martin 10/B - 39030 Gsies
Telefon: +39 0474 978232
Email: info@gsies.eu
PEC: gsies.valledicasies@legalmail.it
URL: www.gemeinde.gsies.bz.it

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 12/05/2026, 12:30 Uhr