Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Diese Verordnung bildet die Grundlage für die Erhebung von Gebühren bei der Beanspruchung öffentlichen Grundes im Gemeindegebiet. Sie regelt die Modalitäten und Fälligkeiten für Nutzungen wie Werbemaßnahmen, Marktstände oder sonstige Besetzungen von öffentlichem Raum.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

01.01.2026

Beschreibung

  • Wer öffentliche Flächen besetzen oder Werbung sichtbar anbringen möchte, muss vorher eine Erlaubnis beantragen und dafür eine Vermögensgebühr zahlen.
  • Die Höhe der Gebühr hängt von Größe, Dauer und Art der Nutzung ab – es gibt Regeln für Werbung auf Fahrzeugen, an Gebäuden oder bei Veranstaltungen.
  • Bei Verstößen drohen Strafen und Nachzahlungen.
  • Es gibt auch Ausnahmen und Ermäßigungen für bestimmte Fälle wie gemeinnützige Aktionen oder Notfälle.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

01.01.2026

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.03.2026, 12:23 Uhr

Kategorien

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrbrief

Der Pfarrbrief enthält Gottesdienstzeiten, Mitteilungen und Termine für die Gemeinden von Welsberg, Taisten...