Rechtswidrige Videoüberwachungs-tätigkeiten von Privatpersonen im Gemeindegebiet

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gsies, der Gemeinde wurden einige rechtswidrige Videoüberwachungstätigkeiten...

Veröffentlichungsdatum:

15.04.2024

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1 Minute

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Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gsies,


der Gemeinde wurden einige rechtswidrige Videoüberwachungstätigkeiten gemeldet.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass auch Privatpersonen, die eine Videoüberwachung durchführen, die allgemeinen Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 und die EDPB-Leitlinien vom 29. Januar 2020 (Version 2.0) sowie die vorläufige Stellungnahme der Datenschutzbehörde einhalten müssen.
Insbesondere dürfen private Personen nur die Flächen videoüberwachen, die ihnen gehören.
Ein Schild mit der Aufschrift "Videoüberwachter Bereich" muss gut sichtbar angebracht sein.
Die Videoüberwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen ist strengstens verboten.
Die maximale Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen darf 48 Stunden betragen.
Verstöße gegen die Vorschriften zur Videoüberwachung müssen der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
Bei Verstößen sind neben Schadenersatz auch Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000.000 € vorgesehen.

Der Datenschutzbeauftragte Paolo Recla


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Zuletzt aktualisiert: 16.04.2024, 11:36 Uhr

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