Informationen zur Restmüllsammlung:
- die Müllsäcke dürfen nicht überfüllt sein und nicht zugeklebt werden. Sie müssen mit einem Knauf zugebunden werden (eigens dafür vorgesehenes Band am Müllsack). Zudem ist es verboten, die Müllsäcke vollzustopfen, dass sie vom Fahrer nur mit großem körperlichem Aufwand entsorgt werden können. Bitte bedenken Sie, dass es sich hier um Personen handelt, die tagtäglich diese Arbeit verrichten und wir sollten darauf achten, dass sie nicht gesundheitliche Schäden davontragen.
• Restmüll darf nicht gepresst werden.
• schwarze Säcke sind verboten. Es sind die Restmüllsäcke der Gemeinde Gsies zu verwenden
• Restmüllcontainer dürfen nicht überfüllt werden. Der Deckel muss geschlossen sein, ansonsten werden zwei Entleerungen gerechnet (große Mehrkosten für den Bürger). - Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Restmüllsäcke erst am Sammeltag zur Sammelstelle gebracht werden sollen, dies um zu verhindern, dass die Müllsäcke von Tieren beschädigt werden. Die beschädigten Müllsäcke werden nicht eingesammelt und der verstreute Müll muss vom Erzeuger wieder eingesammelt und entsorgt werden. Die Gemeindeverwaltung wird diesbezüglich Kontrollen durchführen.
Informationen zur ordnungsgemäßen Mülltrennung:
- Plastikflaschen müssen sauber getrennt werden und dürfen im Recyclinghof abgegeben werden.
- Pflanzenverpackungen (groß und klein sowie aus weichem oder hartem Plastik) sollen direkt in der Gärnterei zurückgelassen ober abgegeben werden oder müssen ansonsten im Restmüllsack entsorgt werden.
Illegal entsorgter Müll entlang der Schuer Straße
Entlag der der Straßen zu den Höfen „Schuer“, „Risten“ und zum „Tolder Teich“ findet illegale Müllentsorgung statt. Wir weisen darauf hin, dass diese Art der Müllentsorgung strafbar ist und diesbezügliche Kontrollen durchgeführt werden. Der Müll muss ordnungsgemäß in den Müllsäcken der Gemeinde bzw. im Recyclinghof entsorgt werden.